Der Beschuldigte 1 meinte, er habe Stoff, woraufhin der Beschuldigte 2 sagte, er habe auch Stoff, und der Beschuldigte 1 wiederholte, Stoff zu haben, wobei er fragte, «aber wo ist es jetzt, wo habe ich es nunhingetan!» (pag. 276). Um 22:35 Uhr wurden die Beschuldigten von einem Polizisten aufgefordert rechts auf einen Parkplatz zu fahren. Der Beschuldigte 1 fragte den Beschuldigten 2, was er «mit dem Scheiss» wolle, er solle es wegwerfen. Der Beschuldigte 2 verneinte dies zuerst, meinte dann aber doch, «schiess furt» (pag. 277). Im Anschluss an die Polizeikontrolle rief der Beschuldigte 2 BN.________ an und informierte diesen über die Situation (vgl. pag.