Aus der GPS-Auswertung geht hervor, dass sich das Fahrzeug rund fünf Minuten lang dort aufhielt, anschliessend für einen rund sechsminütigen Aufenthalt zum BS.________platz und danach zurück zum BR.________platz gefahren wurde. Rund drei Stunden später, ab 23:46 Uhr, begaben sich die Beschuldigten in Richtung BT.________strasse (pag. 240), wobei ab 23:47 Uhr ein Telefongespräch zwischen BN.________ und dem Beschuldigten 2 erfolgte, in welchem letzterer u.a. mitteilte, er sei «mit diesem Türken» (gemeint: der Beschuldigte 1) und werde jetzt «zu diesem Freund gehen». Im Anschluss unterhielten sich die Beschuldigten im Auto über BN.