Gleichentags unterhielten sich der Beschuldigte 2 und BN.________ über die bevorstehende Fahrt nach Belgien und ersterer bestätigte die Frage seines Bosses, ob «sie haben oder nicht», und ergänzte, «in Belgien gibt es mehr als bei uns». Nachdem die Beschuldigten am 16. Mai 2019 in Deutschland in eine Polizeikontrolle gerieten, unerwartet aufgehalten wurden und von BN.________ abgeholt werden mussten, reisten sie erst am 17. Mai 2019 um 04:28 Uhr in die Schweiz ein. Trotz dieser Einreise frühmorgens erfolgte bereits am Nachmittag ein Treffen zwischen BN.________ und dem Beschuldigten 2 in E.________, wobei BN.________ anschliessend sowohl in den Kanton CO.