Sodann übergab der Beschuldigte 2 seinem Boss am 18. Mai 2019 CHF 25'000.00, woraufhin dieser dem Beschuldigten 2 eine neue Abrechnung eröffnete (vgl. pag. 308). In Einklang mit den Ermittlungen geht die Kammer davon aus, dass dieser Betrag aus dem Verkauf des «Halben» stammt, welches der Beschuldigte 2 selber machen wollte (vgl. pag. 223). Zusammengefasst gab es im Betäubungsmittelhandel von BN.________ im fraglichen Zeitraum «ziemlich viel Arbeit» und BP.________ forderte seinen Boss am 14. Mai 2019 auf, «es» am 16. Mai 2019 zu bringen. Gleichentags unterhielten sich der Beschuldigte 2 und BN.