Dagegen erscheint es aus Sicht der Kammer als viel wahrscheinlicher, dass der Beschuldigte 2 bei der Betätigung des Verstecks um 13:16 Uhr resp. 13:18 Uhr die Hälfte des Kokaingemischs (welches in zwei Stück abgepackt war, vgl. diesbezüglich die nachfolgenden Erwägungen) herausnahm, zumal er ja – wie am 1. Mai 2019 mit seinem Boss abgemacht – eine «Halbe» selber machen wollte. Entsprechend erklärte er gegenüber der unbekannten Person, «das müssen wir hier lassen. […] Ich hole es nachher ab» (pag. 292). Sodann übergab der Beschuldigte 2 seinem Boss am 18. Mai 2019 CHF 25'000.00, woraufhin dieser dem Beschuldigten 2 eine neue Abrechnung eröffnete (vgl. pag.