Wiederum wurde das Versteck im Auto geöffnet und BP.________ meinte im Anschluss an eine unverständliche Konversation, «Nein, du schaue es an, wie viel, 200 ist kein Problem» (pag. 305). Angesichts des gesamten Kontexts ist nach Ansicht der Kammer in Übereinstimmung mit den Ermittlungen auf eine Übergabe von 200 Gramm Kokaingemisch von BN.________ an BP.________ zu schliessen (vgl. pag. 215). Während die Vorinstanz zwar ebenfalls davon ausging, dass BN.________ am 17. Mai 2019 300 Gramm Kokain an BQ.________ und 200 Gramm Kokain an BP.