Namentlich sprach BN.________ von drei Beuteln, welche in Socken seien, und von «300». BQ.________ wendete ein, es könnten auch Beutel à 60 oder 70 sein, woraufhin BN.________ erwiderte, die Beutel seien «à 100», entweder gebe es «à 100 oder à 50» (pag. 300). In Einklang mit den Ermittlungen kann aufgrund des Gesprächskontexts, der Gesprächsteilnehmer und der genannten Beträge davon ausgegangen werden, dass BQ.________ von seinem Boss 300 Gramm Kokaingemisch erhalten habe (vgl. pag. 222). Gleich im Anschluss an diese Übergabe fuhr BN.________ zu BP.________, seinem Regionalleiter im Kanton CN.________. Wiederum wurde das Versteck im Auto geöffnet und BP.