(welcher die beiden nach der Polizeikontrolle in Deutschland vom 16. Mai 2019 dort abholte) wieder in die Schweiz ein (pag. 283). Um 06:04 Uhr parkierte der Beschuldigte 2 das Fahrzeug an der Wohnadresse seiner Eltern. Nachdem er das Fahrzeug um 13:16 Uhr wieder öffnete, das Versteck bediente und mit einem unbekannten Mann sprach, traf er sich um 14:37 Uhr mit BN.________ in E.________ bei einer Autowaschanlage, wo er den Skoda reinigte (pag. 221). Anschliessend übernahm BN.________ den Skoda und fuhr damit zu BQ.________, seinem Regionalleiter im Kanton CO.________. Im aufgenommenen Gespräch fallen diverse Zahlangaben. Namentlich sprach BN.