Zu den Begebenheiten vor und nach der Fahrt nach Belgien Bevor konkret auf die (an sich unbestrittene) Fahrt der Beschuldigten nach Belgien eingegangen wird, sind in einem ersten Schritt die Begebenheiten vor und nach der Fahrt zu beleuchten: BN.________ führte im angeklagten Zeitraum einen florierenden Kokainhandel und beschäftigte zu diesem Zweck drei Regionalleiter, namentlich BP.________ im Kanton CN.________, BQ.________ im Kanton CO.________ und den Beschuldigten 2 in der Region CP.________ (pag. 214). Wie sich den Audio- und GPS-Überwachungen entnehmen lässt, fragte BN.