Die Verteidigung des Beschuldigten 2 brachte im Wesentlichen vor, bei der Fahrt sei es nur um den Transport von Geld gegangen. BN.________ habe ein Kilogramm Kokaingemisch kaufen wollen und bereits dafür bezahlt. Da die Lieferung nicht geklappt habe, habe er das Geld zurückerhalten wollen und den Beschuldigten 2 nach Belgien geschickt. Auch die objektiven Beweismittel würden nur auf ei-