Die Aufnahme lasse keineswegs den Schluss zu, dass Kokain entgegengenommen und verstaut worden sei. Während der Rückfahrt habe der Beschuldigte 1 geschlafen, was kaum der Fall gewesen wäre, hätte sich eine erhebliche Menge Kokaingemisch im Fahrzeug befunden. Bei der Polizeikontrolle in Deutschland habe es sich um ein massives Aufgebot gehandelt. Die Polizei habe nichts gefunden, weil kein Kokain im Versteck gewesen sei. In späteren Gesprächen spreche der Beschuldigte 2 jeweils nur von Geld im Versteck, von Kokain erwähne er nichts. Wer so bluffe wie der Beschuldigte 2, hätte aber sehr wahrscheinlich auch vom Kokain erzählt.