Am nächsten Mittag habe der Beschuldigte 2 im Fahrzeug angeblich das Versteck aufgemacht. Anschliessend seien zwei Personen zurückgekehrt, wobei nicht klar sei, ob es neben dem Beschuldigten 2 der Beschuldigte 1 oder eine unbekannte Person gewesen sei. Die Polizei wolle erkennen, dass der Beschuldigte 2 schwer atmend versucht habe, etwas zu verstauen. Das sei eine willkürliche Behauptung und Interpretation des Geschehensablaufs. Es seien weder Atem- noch mechanische Geräusche bekannt. Die Aufnahme lasse keineswegs den Schluss zu, dass Kokain entgegengenommen und verstaut worden sei.