_ vom 10. November 2017 selbst für seine Kollegen nicht tragbar gewesen. Weiter gebe es vielfältige Gründe, weshalb der unbekannten Person in Q.________/B das Fahrzeug und Versteck gezeigt worden seien. Der Beschuldigte 2 sei fasziniert gewesen davon und habe es mit Stolz anderen Personen gezeigt. Von Kokain sei nie gesprochen worden. Beim Gespräch, wonach die unbekannte Person nichts habe geben können und erst morgen erhalte, sei es um ein paar Gramm für den Eigenkonsum oder um Tabletten mit potenzsteigender Wirkung gegangen. Am nächsten Mittag habe der Beschuldigte 2 im Fahrzeug angeblich das Versteck aufgemacht.