38 sichtigt gewesen, mit einer grossen Menge Kokain im Auto den Rückweg anzutreten, wären diese Bedenken weit grösser gewesen. Diesfalls hätte der Beschuldigte 2 nicht von Sorgen im Zusammenhang mit Geld gesprochen, sondern von Angst, mit Kokain erwischt zu werden. Die Mitnahme des Beschuldigten 1 spreche sodann gegen den Transport von Kokain, da ein solches Risiko kaum in Kauf genommen worden wäre. Der Beschuldigte 1 sei gemäss ambulanten Behandlungsberichts des Notfallzentrums E.________ vom 10. November 2017 selbst für seine Kollegen nicht tragbar gewesen.