Es wäre zu auffällig gewesen, in diesem Bereich herumzuhantieren, und zeitlich hätte es auch nicht gereicht. Durch das Wegschmeissen des Kokains zum Eigenkonsum hätten die Beschuldigten verhindern wollen, dass die Polizei Verdacht schöpfe, anders sei dies nicht erklärbar. Im Anschluss an die Kontrolle wäre naheliegend gewesen, dass die Beschuldigten die Nacht dort verbracht und am nächsten Tag die Rückreise organisiert hätten. Indes sei BN.________ verständigt worden und dieser sei die beiden in der Nacht abholen gegangen. Diese Eile lasse sich nur damit erklären, dass der Chef um das Schicksal des Kokains besorgt gewesen sei.