10.2.5 Vorbringen der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft ging anlässlich der Berufungsverhandlung ausführlich auf die Erkenntnisse aus der Audio- und GPS-Überwachung ein und hielt fest, daraus ergebe sich ein schlüssiges Bild. Insbesondere führte sie aus, nach der Ankunft in Belgien hätten die Beschuldigten mit einem Unbekannten gesprochen. Das Versteck sei geöffnet worden und der Unbekannte habe gesagt, es passe «nur eins» rein, worauf der Beschuldigte 2 erwidert habe, es würden «zwei» reinpassen.