Wir nehmen morgen zusammen» kann sich sodann auch auf Kokain für den Eigenkonsum beziehen. Die aufgerufenen Audioaufnahmen lassen nicht den Schluss zu, dass der Beschuldigte und C.________ ein Kilogramm Kokain entgegengenommen, verstaut und in die Schweiz eingeführt hatten (vgl. pag. 2505). Im Übrigen wurde seitens der Staatsanwaltschaft auf eine Replik verzichtet (vgl. pag. 2509).