und C.________ bzw. dem Beschuldigten aufgezeichnet werden. Evident ist aber, dass sich keiner der drei zu irgendeiner Zeit dahingehend geäussert hätte, dass der Polizei im Rahmen der Kontrolle etwas entgangen wäre, was zumindest seltsam anmutet. Eine hörbare Erleichterung angesichts der Tatsache, dass sie mit einem Kilogramm Kokain im Versteck durch eine Grenzkontrolle gekommen wären, wäre indes zu erwarten gewesen. g. Die Zeit nach der Belgienreise