35 e. Bevorstehende Polizeikontrolle Als C.________ und der Beschuldigte auf der Rückreise von Belgien in die Schweiz bemerkt hatten, dass sie in eine Grenzkontrolle durch die Polizei gerieten, hatten sie sich wie aus den Audioaufzeichnungen hervorgeht einzig und allein um die Säcklein Kokain besorgt, die sie gestützt auf ihre Angaben zum Eigenkonsum dabeihatten. Entsprechend hatten sie noch versucht, sich diesen zu entledigen (bspw. «Ich habe auch Stoff, aber wo ist es jetzt, wo habe ich es nun hingetan», pag. 276 und «Schiess furt», pag. 277).