Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgebracht (vgl. pag. 2504), dass BN.________ anlässlich eines am 1. Mai 2019 aufgezeichneten Gesprächs C.________ gefragt habe, ob er eine Halbe selber machen wolle, was dieser schliesslich bestätigt habe (pag. 242). Entsprechend liege der Schluss nahe, dass C.________ damals Kokain eingeführt habe.