Im selben Gespräch, d.h. am 14. Mai 2019 (pag. 246 ff.), äusserte BN.________ noch sein Missfallen darüber, dass C.________ statt seiner Freundin den Beschuldigten auf die Belgienreise mitnehmen wollte, da zwei Männer viel eher kontrolliert würden («Du wirst mit dem Türken gehen, das gefällt mir gar nicht. Ich hätte ihn gar nicht mitgenommen. […] Es wäre super mit Freundin zu gehen», pag. 249).