beim Erwerb, der Beförderung und dem Import sowie der anschliessenden Veräusserung von 1'000 Gramm Kokaingemisch unterstützt, indem er den Beschuldigten 2 in Kenntnis von dessen Vorhaben nach Belgien und dort zur Drogenübergabe sowie auf der Rückreise auf dessen Wunsch begleitet und diesem dadurch psychische und physische Hilfe geleistet habe (pag. 2372). 10.2.2 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die Beschuldigten vom 15. bis 17. Mai 2019 mit dem schwarzen Skoda Octavia nach Q.________/B und sodann wieder zurück in die Schweiz fuhren, wobei sie nach einer Polizeikontrolle in Deutschland von BN.