A.________ war dabei gemeinsam mit BN.________ und C.________ in die Drogenorganisation eingebunden, wusste um das bevorstehende Drogengeschäft in Belgien und profitierte als Drogenabnehmer von C.________ von einer guten Beziehung zu diesem, weshalb er ein grosses Interesse am Gelingen des Imports des Kokaingemisches hatte. Bei der Drogenübergabe war A.________ anwesend und er sass im Fahrzeug, als die Drogen befördert und importiert wurden. C.________ wollte die Reise offensichtlich nur in Begleitung einer weiteren Person antreten, weshalb der Tatbeitrag von A.________ nicht wegzudenken war.