Damit enthält die Anklageschrift alle Elemente der Gewerbsmässigkeit. Dem Beschuldigten 2 musste damit klar sein, dass ihm ein gewerbsmässiges Vorgehen vorgeworfen wird. Folglich genügt die Anklageschrift vom 8. Juli 2022 dem Anklagegrundsatz auch in diesem Punkt. 30 IV. Sachverhalt und Beweiswürdigung