Zudem ist der Anklageschrift zu entnehmen, dass: - der Tatzeitraum rund zwei Jahre beträgt (17. Januar 2018 bis 8. Januar 2020); - viele Einzelakte/Tathandlungen vorliegen (Ziff. I.1.1 bis I.1.46 der Anklageschrift); - der Beschuldigte 2 einen grossen Zeit- und Arbeitsaufwand betrieben hat (diverse Reisen ins Ausland [teilweise mit Übernachtung], verschiedene Transporte in die Schweiz, Einsatz von Drittpersonen [