BetmG darstellt). Auch wenn nicht explizit von «gewerbsmässigem Handeln» die Rede ist, wird festgehalten, dass der Beschuldigte 2 mit der Absicht handelte, «durch berufsmässiges Handeln Einkünfte zu erwirtschaften und dadurch einen erheblichen Umsatz […] zu erzielen» (implizit «Bereitschaft zur Begehung einer Vielzahl von Taten und Absicht, damit regelmässige Einkünfte resp. ein Erwerbseinkommen zu erzielen»). Zudem ist der Anklageschrift zu entnehmen, dass: - der Tatzeitraum rund zwei Jahre beträgt (17. Januar 2018 bis 8. Januar 2020); - viele Einzelakte/Tathandlungen vorliegen (Ziff.