Das Bundesgericht hat sich verschiedentlich zum Anklagegrundsatz im Zusammenhang mit Anschuldigungen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz geäussert. Es liegt in der Natur der Sache, dass in diesen Fällen wegen den Beweisschwierigkeiten eher vage Anklage- Formulierungen häufiger vorkommen. Je nach Einzelfall gelangte das Bundesgericht zu unterschiedlichen Schlüssen (z.B. Urteil 6B_959/2013 vom 28. August 2014, 6B_676/2013 vom 28. April 2014, 6B_1067/2013 vom 31. Mai 2009 und 6B_288/2014 vom 22. Januar 2015).