Unter Verweis auf die Ausführungen in E. II.6.1 hiervor sind weiter die Kosten- und Entschädigungsfragen sowie die Verfügung betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. V.3-4 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) zu überprüfen. In Rechtskraft erwachsen und von der Kammer nicht mehr zu überprüfen sind demgegenüber die Einstellungen gemäss Ziff. I.1.2 und I.2.2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs, die nicht angefochtenen Freisprüche (Ziff. II.1.1-1.4, II.1.6-1.8, II.1.10-1.11 und II.2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Schuldsprüche gemäss Ziff.