II.1.5, II.1.9 und II.1.12 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs, die Schuldsprüche gemäss Ziff. III.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs (betreffend Reinheitsgrade und Frage der Gewerbsmässigkeit) sowie die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gemäss Ziff. III Verurteilung Ziff. 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Unter Verweis auf die Ausführungen in E. II.6.1 hiervor sind weiter die Kosten- und Entschädigungsfragen sowie die Verfügung betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff.