I des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs, die Schuldsprüche gemäss Ziff. III des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs und die Verurteilungen zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 67 Tagessätzen zu CHF 30.00, unter Festsetzung der Probezeit auf drei Jahre, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf acht Tage (Ziff. III Verurteilung Ziff. 2-3 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs).