4. C.________ sei gestützt auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 771 Tagen sowie bei vorzeitigem Strafantritt per 17. Februar 2022. 5. Die oberinstanzlichen, anteilsmässigen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 24 6. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss eingereichter Honorarnote gerichtlich zu bestimmen.