1.2. wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich mehrfach begangen durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung zu unbekannten Zeitpunkten in der Zeit zwischen 17. Januar 2028 und 16. April 2019 während 10 Fahrten auf der Strecke Schweiz-P.________/D retour; sei einzustellen. 2. C.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach mengenmässig und gewerbsmässig qualifiziert begangen