1.2. Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), angeblich begangen durch Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung am 16. Mai 2019 auf der Strecke Q.________/B – R.________/D (Ziff. I. 2.2. des Urteilsdispositivs; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern eingestellt wurde. 17 2. C.________ unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern freigesprochen wurde