4. Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung – in teilweiser Abweichung zu ihren im Rahmen der Berufungserklärung gegen den Beschuldigten 1 gestellten Anträgen (vgl. E. II.2.1 hiervor) – Folgendes (pag. 2898 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 5. April 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als