3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die ursprünglich auf den 12./13. August 2024 angesetzte Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 29. Juli 2024; pag. 2703 f.), ein ADMAS-Auszug (datierend vom 26. Juli 2024; pag. 2698 ff.) sowie ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen