6018). Mit Verfügung vom 16. September 2024 wurden die Verfahren SK 23 389 und SK 23 584 gestützt auf Art. 29 Abs. 1 Bst. a der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) vereinigt und fortan unter der Verfahrensnummer SK 23 389 weitergeführt. Zudem wurde verfügt, das (vereinigte) Berufungsverfahren werde am bereits (für das bisherige Verfahren SK 23 584) angesetzten Verhandlungstermin vom 8. bis 10. Januar 2025 beurteilt (pag. 2772 ff.). Die angepasste Vorladung folgte am 18. September 2024 (pag. 2776 ff.).