5996 ff.). Mit Verfügung vom 9. August 2024 wurde die Berufungsverhandlung im Verfahren SK 23 389 vom 12./13. August 2024 abgesetzt und den vorgeladenen Parteien mitgeteilt, dass beabsichtigt werde, das Berufungsverfahren SK 23 389 mit dem Berufungsverfahren SK 23 584 zu vereinigen, da in beiden Verfahren in weiten Teilen und im Wesentlichen der identische Sachverhaltsvorwurf zu beurteilen sei. Weiter werde beabsichtigt, die noch zu vereinigenden Berufungsverfahren am im Verfahren SK 23 584 bereits angesetzten Verhandlungstermin vom 8. bis 10. Januar 2025 zu beurteilen (pag.