In der Folge wurde mit Verfügung vom 11. April 2025 die Rechtskraft des vorgenannten Urteils in Bezug auf den Beschuldigten 2 festgestellt (pag. 2953 f.). Vor diesem Hintergrund werden die alleine den Beschuldigten 2 betreffenden Erwägungen – wo angezeigt – weniger ausführlich gehalten als üblich.