4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 16 Abs. 1 lit. e i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m Art. 16 Abs. 1 lit. e und 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]