unter Ausrichtung einer Entschädigung an Rechtsanwalt B.________ von CHF 3'603.10 (ein Fünftel des amtlichen Honorars) für die amtliche Verteidigung von A.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an Rechtsanwältin G.________ von CHF 1'801.80 (ein Fünftel des amtlichen Honorars) für die amtliche Verteidigung von A.________ *Davon wurden Rechtsanwältin G.________ bereits CHF 1'801.80 ausgerichtet (Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 19.11.2020), womit keine Zahlung offensteht,