1. Erstinstanzliche Urteile 1.1 Urteil PEN 22 308/309 Die Vorinstanz fällte am 5. April 2023 folgendes Urteil (pag. 2528 ff. [vgl. auch Urteilsberichtigung vom 5. April 2023 auf pag. 2536 ff.]; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von Januar 2020 bis am 8. April 2020 in E.________ sowie anderswo durch Erwerb und Besitz zum Konsum sowie Konsum von Kokain wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.