3. Das von C.________ erstellte DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind zu löschen, sobald das vorliegende Verfahren mit einem Freispruch rechtskräftig abgeschlossen worden ist (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-Profil-Gesetz).