1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben: 2 Mobiltelefone Samsung (Verz. Nr. 6.001 und Verz. Nr. 6.004) 2. Das von A.________ erstellte DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind zu löschen, sobald das vorliegende Verfahren mit einem Freispruch rechtskräftig abgeschlossen worden ist (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-Profil-Gesetz). 34 B. C.________ I.