2. vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen 1. in der Zeit von Januar 2020 bis 26. Januar 2021 beim Grenzübertritt in die Schweiz sowie in G.________(Ortschaft) durch Erwerb, Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet, Aufbewahren und Besitz zweier verbotener Waffen (ein Butterflymesser und ein Schlagring); 2. in der Zeit von ca. 1. Januar 2019 bis 26. Januar 2021 anlässlich zweier verschiedener Hausräumungen an unbekannten Orten im I.________(Region) sowie in G.________(Ortschaft)