Die 2. Strafkammer erkennt: A. A.________ I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 15. März 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 1 August 2018 bis 14. März 2020 in G.________(Ortschaft) durch Erwerb zum eigenen Konsum sowie durch Konsum einer unbekannten Menge Marihuana, infolge Eintritts der Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;