Nr. 3.021]; CHF 1'050.00 [Verz. Nr. 3.026]; Portemonnaie mit CHF 1'060.00 [Verz. Nr. 4.028]). 30 14. Löschung DNA-Profile und biometrische erkennungsdienstliche Daten Die von beiden Beschuldigten erstellten DNA-Profile und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind zu löschen, sobald das vorliegende Verfahren mit einem Freispruch rechtskräftig abgeschlossen worden ist (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-Profil-Gesetz). 31 VI. Dispositiv