Sodann sind die für die Verhandlungsdauer und Urteilseröffnung geschätzten Zeitangaben auf die effektive Dauer zu kürzen (5.5 statt 9.75 Stunden bzw. 1 statt 1.5 Stunden). Für die Abschlussarbeiten ist schliesslich eine halbe Stunde (statt der geltend gemachten 40 Minuten) angemessen. Insgesamt erfolgt somit eine Kürzung des geltend gemachten Aufwands um 12 Stunden und 50 Minuten, womit 26.58 Stunden zu entschädigen sind. Bei den Auslagen ist sodann darauf hinzuweisen, dass Kopien im Kanton Bern mit CHF 0.40 (und nicht wie beantragt CHF 0.50) pro Stück entschädigt werden, Scans hingegen gar nicht (vgl. KS Nr. 15, Ziff.