Er verwies auf die Urteile des Bundesgerichts 6B_502/2020 vom 6. Mai 2024 und 6B_34/2018 vom 13. Mai 2024, in welchen für 68 Tage Haft bzw. die ersten 6 Monate Haft ein grundsätzlicher Genugtuungstagessatz von CHF 200.00 als richtig erachtet wurde. Die Kammer ist, auch mit Blick auf die soeben erwähnten Urteile des Bundesgerichts, klarerweise der Auffassung, dass 76 Tage bzw. rund 2½ Monate Untersuchungshaft noch nicht zur Kategorie der längeren Untersuchungshaft (von mehreren Monaten Dauer) im Sinne der Rechtsprechung gehören, welche zu einer Reduktion des Genugtuungstagessatzes führen würden.