Rechtsanwalt D.________ hielt anlässlich der Berufungsverhandlung fest, eine Reduktion der Genugtuung gegenüber dem Beschuldigten 2 sei nicht gerechtfertigt. Er verwies auf die Urteile des Bundesgerichts 6B_502/2020 vom 6. Mai 2024 und 6B_34/2018 vom 13. Mai 2024, in welchen für 68 Tage Haft bzw. die ersten 6 Monate Haft ein grundsätzlicher Genugtuungstagessatz von CHF 200.00 als richtig erachtet wurde.