Alle weiteren erhobenen Beweise fussen auf der Observation. So wurde F.________ (zusammen mit den beiden bei ihm mitfahrenden Personen) am 24. November 2020 angehalten, weil man ihn im Rahmen der Observation am L.________(Adresse) beobachtet hatte und ihm bzw. seinem Fahrzeug sogleich gefolgt war. Bei der anschliessenden Anhaltung und Fahrzeugdurchsuchung wurde im Kofferraum Marihuana gefunden, woraufhin auf der Polizeiwache O.________ (Ortschaft) Einvernahmen durchgeführt wurden. Dabei wurde das Fahrzeug von F.________ erneut durchsucht, wobei unter dem Beifahrersitz zwei Platten Haschisch zum Vorschein kamen (pag.